Spendenquittung abfordern
Gern stellen wir Ihnen – ab einem Betrag von 50 Euro – eine Spendenquittung aus. Das Finanzamt belohnt Großherzigkeit stärker. Inzwischen existiert eine sogenannte Vereinfachungsregel: Bei Spenden bis zu 200 Euro genügt der Zahlungsnachweis. Wer in seiner Steuererklärung mehrere Spenden mit dem Empfängernamen bis zu jeweils 200 Euro ordentlich auflistet, muss hierfür keine gesonderte Bescheinigung vorlegen. Akzeptiert werden Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen eines Kreditinstituts. Allerdings muss darauf der steuerbegünstigte Zweck und die Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft angegeben sein, was bei vorgedruckten Überweisungsformularen der Fall ist.